Als Patient oder Patientin haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten. Die wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Selbstbestimmung
Sie selbst entscheiden nach einer angemessenen und verständlichen Aufklärung, ob Sie sich einer bestimmten Behandlung oder einem Eingriff unterziehen wollen. Lehnen Sie eine vorgeschlagene medizinische Massnahme ab, so wird dies selbstverständlich respektiert; für die daraus eventuell resultierenden Folgen müssen Sie jedoch die Verantwortung übernehmen. Die Respektierung des Patientenwillens ist zentral für die Behandlung und Betreuung. Dem Recht auf Selbstbestimmung sind jedoch auch Grenzen gesetzt: Dem Willen des Patienten oder seines Vertreters eine bestimmte Behandlung durchführen zu lassen muss nur entsprochen werden, wenn diese Behandlung medizinisch indiziert ist.
Information
Der Arzt bzw. die Ärztin wird Sie laufend in verständlicher Form über Ihren Gesundheitszustand und den voraussichtlichen Verlauf des Heilungsprozesses informieren. Fragen Sie Ihr Behandlungsteam zu Art und Zweck von Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffen.
Stellen Sie Rückfragen, wenn Sie zum Beispiel Fachausdrücke nicht verstehen oder zusätzliche Informationen wünschen. Der Arzt wird Sie auch über Risiken und Nebenwirkungen informieren; er legt Ihnen, sofern vorhanden, Behandlungsalternativen dar. Diese Informationspflicht entfällt nur dann, wenn unverzügliches Handeln notwendig ist. Sie wird jedoch nachgeholt.
Datenverarbeitung und Datenschutz
Auskünfte an Familie und Freunde
Zur Wahrung Ihres Persönlichkeitsrechts darf der Arzt bzw. die Ärztin ohne Ihr Einverständnis Ihrer Familie und Ihren Freunden keine umfassenden Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand erteilen. Sofern aus den Umständen jedoch nicht auf einen Geheimhaltungswillen Ihrerseits geschlossen werden muss, wird die Zustimmung für Auskünfte an Bezugspersonen (in Patientenverfügung genannte Personen oder bei der Aufnahme bezeichnete nächste Angehörige) vermutet. Bitte geben Sie uns ausdrücklich an, wenn Sie dies nicht wünschen.
Wollen Sie, dass keinerlei Informationen hinsichtlich Aufenthalt, Eintritt oder Austritt bzw. Verlegung bekannt gegeben werden, teilen Sie dies bitte ausserdem dem Empfang mit.
Auskünfte an zuweisende und nachbehandelnde Stellen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir ohne Ihre anderslautende Willenserklärung medizinisch notwendige Auskünfte an die zuweisenden und nachbehandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie an andere Fachpersonen, welche die Behandlung und Betreuung unmittelbar übernehmen (z.B. Spitex, Heime), erteilen.
Weiterverwendung Ihrer Daten für die Forschung
Informationen aus Ihrer Krankengeschichte können helfen, mehr über Erfolge und Misserfolge in der Prävention sowie über die Erkennung und Behandlung von Krankheiten zu verstehen.
Es ist möglich, dass Ihr Patientendossier zu einem späteren Zeitpunkt wissenschaftlich ausgewertet wird.
Die Weiterverwendung wie auch die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt in jedem Fall in verschlüsselter Form und unter Berücksichtigung aller geltenden Datenschutz- und forschungsrechtlichen Bestimmungen. Genutzt werden die Daten nur, wenn Sie Ihr Einverständnis dazu geben.
Information zur Weiterverwendung Ihrer Daten (PDF)
Einwilligungserklärung (Generalkonsent) DE - (PDF)
Einwilligungserklärung (Generalkonsent) EN - (PDF)
Einwilligungserklärung (Generalkonsent) FR - (PDF)
Einwilligungserklärung (Generalkonsent) IT - (PDF)
Informationspapier zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz
Wenn Sie als Patientin / Patient zu uns in die Klinik kommen, erhalten Sie ein Informationspapier, auf dem auch Ihre Widerspruchsmöglichkeiten erläutert werden.
Information zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz als PDF herunterladen
Beschwerderecht
Fühlen Sie sich in Ihrem Recht verletzt, so können Sie sich an die Klinikmitarbeitenden wenden oder das Qualitätsmanagement über den Rückmeldebogen bzw. das Meldeportal auf der Webseite der Klinik kontaktieren.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst eine Entscheidung zu treffen, Ihren Willen schriftlich festhalten. Zum Beispiel, ob und welche Personen in medizinische Entscheide mit einbezogen werden sollen, ob lebensverlängernde Massnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen sind und wie Sie zu Obduktion und Organspende stehen. Ihr diesbezüglicher Wille ist vom Behandlungsteam zu respektieren, ausser Ihre Anordnungen würden gegen die Rechtsordnung verstossen oder Anhaltspunkte würden den Schluss zulassen, dass Sie inzwischen Ihre Einstellung geändert haben. Der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin wird Sie nach Ihrer Patientenverfügung fragen.
Patientenpflichten
Dazu gehören insbesondere, dass Sie:
- dem behandelnden Arzt vollständige Angaben über Allergien, frühere Krankheiten, Untersuchungen sowie
Behandlungen machen,
- sich an die ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Anordnungen des Personals halten,
- die Hinweise dieser Patienteninformation befolgen, speziell die Vorschriften betreffend Rauchen, Anzünden von Kerzen, Bedienen von Handys und Verlassen des Klinikareals,
- auf die Bedürfnisse Ihrer Mitpatientinnen und Mitpatienten Rücksicht nehmen,
- die Kosten, die nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, selbst zahlen.
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